Der Parlamentarischer Gesprächskreis „Gesundheit als Kinderrecht – Kindergesundheitsagenda 2020+“ fand am 17. Juni 2020 von 7:45 Uhr bis 9:00 Uhr online statt. Veranstaltet wurde der Gesprächskreis von der Novartis GmbH und über 40 Experten aus den Bereichen Politik, Kindergesundheit, Kinderrechte wie auch Vertreter der führenden Verbände forschender Pharmaunternehmen teil. Auch der AKIK-Bundesverband hat daran teilgenommen. Es ging vor allem um die Diskussion über die Verankerung der Kinderrechte in das Grundgesetz. Die Bedürfnisse einer kindgerechten Gesundheitsversorgung werden aktuell im Gesundheits- und Rechtssystem zu wenig berücksichtigt – die Corona-Pandemie hat die teilweise schon angespannte Situation partiell noch verschärft. Vertreter der Politik äußerten sich skeptisch gegenüber der Grundgesetzänderung. Das Erziehungsrecht soll bei den Eltern bleiben. Auch sagen sie, dass es durch die Verankerung der Kinderrechte nicht automatisch zu einer Verbesserung der Situation führt. Prof. Dr. Dr. Christoph Klein, Direktor der Kinderklinik am Dr. von Haunerschen Kinderspital der LMU München, betont, das die Rechte von Kindern justiziabel sein müssen und fordert mehr Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse von Kindern. In der Diskussion wurde deutlich, dass es einige Punkte gibt, wie die Reform des Vergütungssystems für die Versorgung kranker Kinder und Jugendlicher, ein besseres Augenmerk auf psychische Erkrankungen und eine bessere Bedarfsabdeckung bei denen Handlungsbedarf ist.
Ohne befriedigende Antwort blieb aber die Frage, wie die dringend notwendige Stärkung von Kinderrechten umgesetzt werden soll.
Quelle: Ergebnisbericht des parlamentarischen gesprächskreis von Novartis.
Blogbeiträge nach Standort anzeigen lassen:
Blogbeiträge nach Stichwort anzeigen lassen:
Kommentar schreiben