1988 wurden 10 Artikel über die Rechte von kranken Kindern und Jugendlichen vor, während und nach einem Krankenhausaufenthalt von 12 internationalen Kind und Krankenhaus Initiativen, darunter AKIK, verfasst. Diese 10 Artikel wurden mit der Gründung des Dachverbandes EACH (European Association for Children in Hospital) als EACH-Charta benannt und sind inzwischen von führenden Medizin- und Pflegeverbänden anerkannt.
In Deutschland wird die EACH durch das Aktionskomitee Kind im Krankenhaus (AKIK) und in der Schweiz durch „Kind & Spital“, Verein für die Rechte von Kindern und Jugendlichen im
Gesundheitswesen, vertreten.
Artikel 1
Kinder sollen nur dann in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wenn die medizinische Behandlung, die sie benötigen, nicht ebenso gut zu Hause oder in einer Tagesklinik erfolgen kann.
Artikel 4
Kinder und Eltern haben das Recht, in angemessener Art ihrem Alter und
ihrem Verständnis entsprechend informiert zu werden. Es sollen Maßnahmen
ergriffen werden, um körperlichen und seelischen Stress zu mildern.
Artikel 6
Kinder sollen gemeinsam mit Kindern betreut werden, die von ihrer Entwicklung her ähnliche Bedürfnisse haben. Kinder sollen nicht in Erwachsenenstationen aufgenommen werden. Es soll keine Altersbegrenzung für Besucher von Kindern im Krankenhaus geben.
Artikel 9
Die Kontinuität in der Pflege kranker Kinder soll durch ein Team sichergestellt sein.
Artikel 2
Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben.
Artikel 5
Kinder und Eltern haben das Recht, in alle Entscheidungen, die ihre Gesundheitsfürsorge betreffen, einbezogen zu werden. Jedes Kind soll vor unnötigen medizinischen Be-handlungen und Unter-suchungen geschützt werden.
Artikel 7
Kinder haben das Recht auf eine Umgebung, die ihrem Alter und ihrem Zustand entspricht und die ihnen umfangreiche Möglichkeiten zum Spielen, zur Erholung und Schulbildung gibt. Die Umgebung soll für Kinder geplant, möbliert und mit Personal ausgestattet sein, das den Bedürfnissen von Kindern entspricht.
Artikel 10
Kinder sollen mit Takt und Verständnis behandelt werden, und ihre Intimsphäre soll jederzeit respektiert werden.
Artikel 3
Bei der Aufnahme eines Kindes ins Krankenhaus soll allen Eltern die Mitaufnahme angeboten werden, und ihnen soll geholfen und sie sollen ermutigt werden zu bleiben. Eltern sollen daraus keine zusätzlichen Kosten oder Einkommenseinbußen entstehen. Um an der Pflege ihres Kindes teilnehmen zu können, sollen Eltern über die Grundpflege und den Stations-alltag informiert werden. Ihre aktive Teilnahme daran soll unterstützt werden.
Artikel 8
Kinder sollen von Personal betreut werden, das durch Ausbildung und Einfühlungs-vermögen befähigt ist, auf die körperlichen, seelischen und
entwicklungs-bedingten Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien einzugehen.
Die EACH CHARTA mit Erläuterungen ist eine 2018 neu überarbeitete Version, die ausführlich die einzelnen Artikel und ihre Bedeutung erklärt.