AKIK setzt sich seit seiner Gründung 1968 für die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Krankenhaus ein. Für unsere Arbeit nehmen wir die EACH Charta als Grundlage, in der in 10 Artikeln definiert ist, welche Anforderungen wir an ein Krankenhausaufenthalt für Kinder stellen.
Auch wenn die AKIK-Ur-Themen - unbegrenzte Besuchszeiten und Elternmitaufnahme - heute kaum noch Thema sind, so sehen wir viele Probleme in der Versorgung der kranken Kinder und Jugendlichen. Der steigende wirtschaftlichen Druck, unter dem die Kinderkliniken und Abteilungen stehen, wird durch fehlende Sicherstellungszuschläge noch gravierender.
Die Anzahl kranker Kinder und Jugendlicher, verglichen mit den Zahlen an kranken Erwachsenen und pflegebedürftigen Menschen, ist so gering, dass sie für die Politik und Krankenkassen eine Gesellschaftsgruppe ohne nennenswerte Beachtung darstellen. Somit finden die besonderen Bedürfnisse dieser Patienten, z.B. bei Entscheidungen über die Finanzierung von Kinderkliniken/Abteilungen, kaum Berücksichtigung. Der AKIK-Bundesverband leistet Lobbyarbeit um kranken Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben.
Wir setzen uns für
Der AKIK-Bundesverband e.V. ist national und international (EACH) mit anderen Vereinen und Fachverbänden zu diesen Themen vernetzt. AKIK sitzt in der Bewertungsjury für das Qualitätssiegel Ausgezeichnet. FÜR KINDER und vertritt Deutschland bei EACH.
Zum 1. Kinderrechtegipfel 2019 in Tutzingen ist ein Bericht aus 51 Jahren AKIK-Erfahrungen entstanden. Dieser behandelt die Rechte kranker Kinder und deren Mitwirkungsmöglichkeit, sowie den Anspruch auf eine flächendeckende Grundversorgung und die angst- und schmerzfreie Behandlung.
Die Reform der Pflegeberufe wurde 2017 verkündet und wird 2020 in Kraft treten. Die bisher getrennten Pflegeausbildungen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege, werden zukünftig in einer neuen generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst. Dies bedeutet, dass alle Schüler die ersten zwei Jahre der Ausbildung gemeinsam absolvieren und entscheiden dann, ob sie in ihrem dritten Lehrjahr generalistisch weiter machen möchten oder ob sie ihren Schwerpunkt in der Alten- oder Kinderkrankenpflege setzten. Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung soll evaluiert werden. Sollten weniger als 50% der Auszubildenden die Schwerpunktssetzung in der Alten- oder Kinderkrankenpflege wählen, dann soll nur noch die generalistische Ausbildung angeboten werden.
Führende Fach-, Berufs- und Elternverbände sehen die Qualität der Pflege am Kind dadurch in Gefahr. Lesen Sie hier weiter zu dem Thema.
Mit diesem Motto wurde 2015 für die Einsetzung eines Kinder- und Jugendbeauftragten in den deutschen Bundestag geworben. Die Idee war eine unabhängige und nicht weisungsgebundene Person, die Gesetze und Entscheidungen der Executive daraufhin überprüfen soll, ob sie den Rechten der Kinder und Jugendlichen entsprechen. Diese Idee hat in der Bevölkerung großen Zuspruch bekommen. Die Petition wurde mit 114.000 Unterschriften unterstützt. Im Petitionsausschuss wurde aber schnell klar, dass es unter den Fraktionen keine Einigkeit zu dem Thema gibt. Auch wenn viele Politiker sich darüber geäußert hatten, dass den Kindern eine stärkere Stimme in der Politik gegeben werden muss, gab es bis heute keine Unternehmung zur Umsetzung dieser Aussagen. Lesen Sie hier weiter zu dem Thema.
Fachverbände schlagen Alarm, denn die zukünftige nachhaltige Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Kinderkliniken, Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin und in der Kinderchirurgie ist in Gefahr.
Grund dafür ist die veränderte finanzielle Ausstattung dieser Kliniken, die unter anderem auf die Einführung der Fallpauschalen, auch DRG’s (Diagnosis Related Groups) genannt, im Jahr 2004 zurückzuführen ist. Seitdem werden stationäre Leistungen nahezu ausschließlich diagnose-abhängig vergütet. Die besonderen strukturellen Voraussetzungen der Kliniken und Abteilungen der Kinder- und Jugendmedizin verstärken die Problematik:
Lesen Sie hier weiter zu dem Thema.
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