Generalistische Pflegeausbildung

Kranke Kinder: Fachwissen und bestmögliche Versorgung sind unverzichtbar!

Seit Beginn der Diskussion um die Pläne für eine Ausbildungsreform in der Pflege hat sich die Fachwelt der Kinder- und Jugendmedizin für einen Erhalt der eigenständigen Ausbildung zur Kinderkrankenpflege ausgesprochen. Hauptargument war dabei die Qualität der Pflege in diesem sehr anspruchsvollen Bereich:

 

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und haben individuelle Bedürfnisse, die mit dem Kind wachsen und sich oft schnell verändern. Zudem handelt es sich bei einem kranken Kind nie um nur einen Patienten, sondern um einen sog. „Eltern-Kind-Patienten“. Auch die Eltern brauchen Unterstützung durch besonders geschultes Personal.

 

Die Kinder- und Jugendmedizin kann in den letzten Jahren und Jahrzehnten auf große Erfolge für die Kindergesundheit zurückschauen - bei Vorsorge und Früherkennung, Diagnostik und Therapie, Forschung und Entwicklung. Die hohe Spezialisierung des Fachs bildete sich bislang auch in der Versorgung ab, dank einer anspruchsvollen Ausbildung zur Kinderkrankenpflege-Fachkraft –  einem wesentlichen Faktor für die gesundheitlichen Chancen junger Patienten.

 

Wir als Aktionskomitee KIND IM KRANKENHAUS (AKIK)-Bundesverband e.V. appellieren daher an die Einhaltung von Artikel 8 der EACH (European Association of Children in Hospital) Charta:

 

"Kinder haben das Recht auf Betreuung durch Personal, das durch Ausbildung und Einfühlungsvermögen befähigt ist, auf die körperlichen, seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien einzugehen.


Evaluation: Qualität im Vordergrund

Der Kompromissvorschlag von CDU/CSU und SPD sieht sechs Jahre nach Einführung die Pflicht zur Evaluation vor. Diese Erhebung wird grundsätzlich begrüßt. Die Evaluation soll über den Fortbestand der spezialisierten Berufsausbildungen Altenpflege und Kinderkrankenpflege entscheiden, allerdings nach rein numerischen Gesichtspunkten. Über die Abschaffung oder Beibehaltung der getrennten Abschlüsse soll der Bundestag nach Vorliegen des Evaluationsberichts 2025 beschließen. Im Kompromiss der Koalition heißt es: „Haben sich von den Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege, die zwischen den separaten Abschlüssen und der Generalistik gewählt haben, mehr als 50 % für den generalistischen Abschluss entschieden, dann soll der getrennte Abschluss abgeschafft werden.“

 

Die Kinder- und Jugendmedizin geht bei ihrer Einschätzung der Reformentwurfs davon aus, dass sich diese Bewertung auf den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt bezieht und Alten- und Kinderkrankenpflege jeweils eigenständig evaluiert werden, da ansonsten die Kinderkrankenpflege schon rein numerisch kaum eine Chance auf Erhalt hätte: Den 6.300 Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege stehen 126.000 in der Kranken- und Altenpflege gegenüber.

 

Inhalt und Ausrichtung der Evaluation fokussieren bisher allein auf die Quantität der Auszubildenden - die Qualität der Ausbildung scheint ausgeblendet zu sein. Personal, das kranke Kinder behandelt und betreut, muss über eine auf Kinder spezialisierte Ausbildung sowie Einfühlungsvermögen, Geschick und Erfahrung verfügen. Nur auf der Basis dieser Qualifikation ist das Personal in der Lage, auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und ihren Eltern einzugehen.


Fachkräftemangel auf Intensivstationen

Bei der Versorgung von Frühchen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Struktur- und Prozessqualität neu geregelt. Laut GBA-Beschluss soll ab 2017 bei intensivtherapiepflichtigen Frühgeborenen eine Pflegekraft ein Frühchen betreuen. Müssen Frühchen auf einer Intensivstation nur rund um die Uhr überwacht werden, soll ab 2017 eine speziell ausgebildete Pflegekraft höchstens zwei Kinder betreuen. Die Perinatalzentren in Deutschland benötigen zusätzlich gut 2500 Pflegekräfte (+ 43 %) um die neue Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Frühgeborenenversorgung des GBA zu erfüllen.

 

Woher aber sollen all diese Fachkräfte kommen?  Die generalistisch ausgebildeten Pflegkräfte dürfen nach aktuellem Stand nicht auf diesen Stationen arbeiten. Um auf Intensivstationen arbeiten zu dürfen, müssten die Pflegekräfte mindestens fünf Jahre in Vollzeit auf einer neonatologischen Intensivstation tätig gewesen sein oder im Schnitt eine 2-3 jährige Fachweiterbildung absolviert haben.

 

Die Frühchenstationen, die dieses Personal nicht vorhalten können, müssten schließen und reihen sich somit zu den Kliniken und