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Die Zukunft der Kinderklinik Lörrach

Aus einer aktuellen Pressemitteilung der „Oberbadischen“ im Landkreis Lörrach war zu erfahren, dass sich die niedergelassenen Kinderärzte Sorgen um das neue Zentralklinikum machen, das bis 2025 seinen Betrieb aufnehmen soll.

Die Pläne für das neue Zentralklinikum sehen einen deutlichen Abbau der Betten in der Kinderklinik vor. Im neuen Zentralklinikum sind 21 Betten für die Intensivstation und 32 Betten für die Normalstation vorgesehen, was auch mit der Förderung des Landes Baden Württemberg zusammenhängt, da jeder Quadratmeter eines neuen Krankenhauses Geld kostet

So macht die Reduktion der Betten von bisher 69 auf 53 Betten eine neue Überlegung notwendig, die AKIK schon in seiner EACH-Charta unter §1 festgeschrieben hat:

Kinder sollen nur dann in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wenn die medizinische Behandlung, die sie benötigen, nicht ebenso gut zu Hause oder in einer Tagesklinik erfolgen kann“. Ein zukunftsweisender Gedanke, den auch schon der in den Ruhestand scheidende Chefarzt in einer Pressemitteilung zum Ausdruck gebracht hatte.

Bereits im Februar 2020 haben Umstrukturierungen am St. Elisabethen-Krankenhaus Lörrach stattgefunden. Dort wurde die ehemalige Bärenstation in eine interdisziplinäre Struktur überführt, wo Kinder inzwischen gemeinsam mit erwachsenen Patienten auf der ursprünglichen Belegstation der Urologie- und HNO Abteilung untergebracht sind.

Sie werden dort zwar von Kinderärzten behandelt, mitunter aber von Pflegepersonal ohne spezielle kinderdisziplinäre Fachausbildung versorgt.

So lautet §6 der EACH-Charta für kranke Kinder im Krankenhaus: „Kinder sollen gemeinsam mit anderen Kindern betreut werden, die von ihrer Entwicklung her ähnliche Bedürfnisse haben.

Auch sei es schon vorgekommen, in der Pressemitteilung  laut Kinderärzte, dass Kinder im  Winterhalbjahr vom „Eli“ in andere Krankenhäuser wegen Bettenknappheit abgewiesen werden mussten, wie etwa nach Freiburg oder nach  Basel.

Was die weiteren Anfahrtswege  für Familien mit mehreren Kindern bedeutet, bereitet  auch  AKIK Sorgen.

In §8 der EACH-Charta heißt es: „Kinder haben das Recht auf Betreuung durch Personal ,das durch Ausbildung und Einfühlungsvermögen befähigt ist ,auf die körperlichen ,seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern  und ihren Familien einzugehen.“

Mit der Gründung des europäischen Dachverbandes EACH  (European Association for Children in Hospital)  wurde  auch die 1988 entworfene EACH-Charta  für die Rechte  von Kindern im Krankenhaus ratifiziert.

AKIK wird sich weiterhin für den Erhalt von Kinderkliniken -und Abteilungen einsetzen.


 


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