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„Nachbesserung beim Entwurf des BMG zur ambulanten Notfallversorgung für Kinder notwendig“

Ein Kindernotfall ist für alle Beteiligten sehr belastend. Für Eltern und Kind ist es ein Ausnahmezustand mit vielen Ängsten. Wenn der Rettungsdienst gerufen wird, ist auch er bei den kleinen Patienten besonders gefordert. Umso wichtiger ist es, dass alle Beteiligten wissen wohin das Kind gebracht werden muss, damit es eine qualifizierte medizinische, pädiatrische Ersteinschätzung und Versorgung bekommt.

Das Bundesministerium für Gesundheit plant eine Reform der ambulanten Notfallversorgung. Unter anderem sollen integrierte Notfallzentren (INZ) eingeführt werden. Ausschließlich diese sollen von Notfallpatienten, die privat kommen, sowie vom Rettungsdienst angefahren werden, wenn unklar ist, ob der Patient stationär aufgenommen werden muss. Nach dem aktuellen Entwurf sind keine speziellen INZ für Kinder vorgesehen. Um aber sicherzustellen, dass ein erkranktes oder verletztes Kind von Pädiatern versorgt wird, fordern wir zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kind und Krankenhaus e.V. (BaKuK) eine Nachbesserung bei dem Entwurf.

Die BaKuK fordert mit ihren angeschlossenen Verbänden zur Versorgung von Kindernotfällen:

  •  Ein gemeinsames Notfall-Leitsystem mit Vorhaltung spezieller Expertise für kranke Kinder und Jugendliche mit strukturierter, auf die pädiatrischen Bedürfnisse angepasster strukturierter medizinischer Ersteinschätzung (SmED, mit z.B. eigenem Modul für Kinder und Jugendliche).
  • Hierfür fordern wir die Einrichtung von speziell ausgewiesenen integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) und Behandlung von Kindern und Jugendlichen durch Fachärztinnen/Fachärzte für Kinder und Jugendliche,
  • Eine ausreichende Anzahl von KINZ für eine bedarfs- und ressourcengerechte und flächendeckende Versorgung,
  •   Eine zentrale Anlaufstelle für Rettungsdienst und Eltern ohne räumliche Trennung von KINZ und Notaufnahmen in Kliniken für Kinder und Jugendliche,
  •  Eine Vereinbarung der fachlichen Leitung eines KINZ vor Ort im Vertrag zwischen Krankenhaus und KV.

 

 

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